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Jahresbericht Nr. 47 von 1916:
· Der furchtbare Krieg, der unserm Vaterland aufgedrängt worden ist, hat uns eine große aber auch eine ernste und schwere Zeit gebracht. Von der Rückwirkung des Krieges auf alle Gebiete des privaten und öffentlichen Lebens ist auch der Geschäftsbetrieb unseres Vereins nicht unberührt geblieben. Durch Einberufung zum Heeresdienst haben weniger bestrafte Männer als früher die Vereinsfürsorge in Anspruch genommen. Viele sind sofort nach verbüßter Strafe oder unmittelbar nach ihrer vorzeitigen herbeigeführten Entlassung ins Heer eingestellt worden, um mitzukämpfen für die bedrohte Existenz unseres Vaterlandes. Zur Vermeidung von Mißverständnissen und für Fernerstehende sei hier vermerkt, daß die Zuchthausstrafe die dauernde, die neben der Gefängnisstrafe verhängte Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte die zeitige Ausschließung vom Heeresdienste zur Folge hat, während die Gefängnisstrafe allein die Fähigkeit zum Militärdienst im Allgemeinen nicht beeinträchtigt.
· Naturgemäß sind auch die Fälle der Familienfürsorge geringer geworden, da viele der Familienväter, die sich sonst im Gefängnis befanden, jetzt im Heeresdienst stehen und ihre Familien staatliche und städtische Kriegsunterstützungen beziehen...
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