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Jahresbericht Nr. 43 von 1912:
· Nicht minder nehmen auch die armen und schuldlosen Familien (Frauen und Kinder) bestrafter Familienväter während deren Strafhaft unser Mitleid in Anspruch. Solchen Familien beizustehen, war bisher der schönste und dankbarste Zweig unserer Tätigkeit. Die Erhaltung eines geordneten Heimes ist für das künftige Wohlverhalten des entlassenen Gefangenen von der größten Bedeutung, auch wird schon während der Strafverbüßung sein Denken und Fühlen durch das Bewußtsein, daß man sich seiner notleidenden Familie hilfreich angenommen habe, heilsam beeinflußt.
· Aus der am 30. Und 31. Mai zu Fulda abgehaltenen Hauptversammlung der Zentralstelle für das Gefangenenfürsorgewesen in der Provinz Hessen=Nassau, zu der auch seitens unseres Vereins Vertreter entsendet waren, ist hervorzuheben, daß die Gefängnisvereine der Provinz Hessen=Nassau mit Unterstützung der Landesausschüsse und des Staates eine „Übergangsstation für entlassene Gefangene“ mit dem Sitz in Frankfurt a. M. gegründet haben. Dieselbe soll nun gut empfohlenen, in der Regel mit Verbüßung von nur ¾ der Strafe entlassenen Gefangenen, insbesondere auch gesicherter Berufsarten zur Zuflucht dienen, wenn sie z.B. keine Arbeit und Unterkunft haben. Ihnen beides zu gewähren, sowie den Übergang in geordnete Verhältnisse anzubahnen, ist die Zweckbestimmung, wobei den Entlassenen noch auf lange Zeit die sorgsamste Aufsicht zu Teil werden wird.... Wir begrüßen diese bereits im Herbst ins Leben getretene provinzielle Fürsorgeeinrichtung und haben uns unter entsprechenden Einschränkungen der bisherigen hohen Familien=Unterstützungen bereit erklärt zu den Unterhaltskosten jährlich 3500 Mk. Aus unseren laufenden Mitteln zuzahlen.
Fürsorge für entlassene Gefangene: 479 Fälle, 63 abgelehnt
Fürsorge für die Familien von Gefangenen: 256 Fälle
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