|
Jahresbericht Nr. 33 von 1902:
Nach 3 Jahren fand wieder eine Versammlung des Verbandes der deutschen Schutzvereine für entlassene Gefangene – diesmal in Cassel am 19. U, 20. September – statt; es wurden da mehrere das Vereinswirken lebhaft berührende Fragen erörtert, so die Fürsorge für Untersuchungsgefangene, die als unschuldig erkannt und deßhalb aus der Haft wieder entlassen worden sind, dann für Familien und namentlich jüngere Kinder von Gefangenen, ferner die Stellung der Gefängißvereine zur gesetzlichen Fürsorge-Erziehung, die Ausweisung von Bestraften aus den Großstädten und Anderes. Als erfreulich ist zu erwähnen, daß mehrere Vereine sich dem Verband neu angeschlossen haben und dieser nun die meisten deutschen Vereine umschließt, daß mithin satzungsgemäß
fast jedem Strafentlassenen innerhalb des deutschen Reichs die bei seinem Austritt aus dem Gefängnis etwa nöthige Versorgung betreffs Heimreise, erster Unterkunft und Arbeit gewährleistet ist...
Nach wie vor ist es besonders schwierig entlassene Bestrafte, zumal gebildete und an körperliche Arbeit nicht gewöhnte Personen in Stellung und Arbeit zu bringen. Sehr verdienstvoll wirkt in dieser Hinsicht die hiesigeSchreibstube für Arbeitslose und der neuerdings gegründete mit ihr in Zusamenhang stehende Holzhof für Arbeitslose (am Staatsgüterbahnhof hier). Auch sind von diesen Arbeitsplätzen aus einzelne Strafentlassene da und dort eingestellt worden und dadurch vor drückender Noth und großer Versuchung bewahrt geblieben; Manche, die sich bewährt hatten, fanden auf diesem Weg wieder eine dauernde Beschäftigung und erwarben sich ein gutes Zeugniß, das ihr weiteres Fortkommen erleichtern wird. Von der Haftentlassung Personen in feste Stellung zu bringen, wie man es nicht selten von uns erwartet, ist fast nie möglich, da die Arbeitgeber Niemanden einzustellen pflegen, den sie vorher nicht gesehen und gesprochen haben.
Mehrmals haben wir die Ueberwachung von nach § 23 des Reichsstrafgesetzbuchs vorläufig entlassener Bestraften übernommen und dadurch die Betreffenden, deren Wohlverhalten in der Freiheit andauerte, vor der ihnen unangenehmen und ihrer Wiederaufrichtung hinderlichen polizeilichen Ueberwachung behütet.
Die Bewährungshilfe wird allmählich als Schutzthätigkeit geboren.
Wie wichtig es ist, daß diese am Meisten persönlichen Verkehr mit den Bestraften pflegenden Gefängnißbeamten eine sachgemäße und tiefer gehende Vorbildung in ihrem Beruf mitbringen, bedarf wohl keiner näheren Ausführung.
Ein am 5. Juni 1901 unternommener Besuch des Vereins im Strafgefängniß zu Preungesheimgab erneut Veranlassung von den ebenso großartigen wie musterhaften Einrichtungen dieser Anstalt, deren weitere Vergrößerung bevorsteht, sich zu überzeugen.
Die Jahresberichte werden anderswo gern gelesen oder teilweise übernommen, z. B. beim lothringischen Gefängnisverein in Metz oder dem Verband der deutschen Schutzvereine für entlassene Gefangene.
Betrauert wird der Tod des Herrn Geistlichen Rathes Bernhard, des Direktors an der Liebfraunekirche, der seit dem Jahre 1870 dem Vorstand angehörte.
zurück |