Jahresbericht Nr. 14 von 1883:

 

Der Vorsitzende nimmt an der Generalversammlung der rheinisch-westfälischen Gefängnisgesellschaft zu Düsseldorf teil. Dort  wird der Zusammenhang zwischen Vagabunden- und Verbrecherthum. Die Arbeiterkolonie Wilmersdorf bei Bielefeld gilt als vorbildlich, getreu dem Motto „Arbeit statt Almosen“. Es werden erst Überlegungen zur Errichtung einer „Wanderarbeiterkolonie“ in Frankfurt angestellt. Eindringlich fordert Jahresbericht die einer solchen Wanderarbeitsstätte in Frankfurt. Das preußisiche Wanderarbeitsstättengesetz vom 29. Juni1907 gibt die gesetzliche Vorgabe. Diese

Wanderarbeitsstätten haben die Aufgabe, mittellosen arbeitsfähigen Männern, die außerhalb ihres Wohnorts Arbeit suchen, Arbeit zu vermitteln und vorübergehend gegen Arbeitsleistung Beköstigung und Obdach zu gewähren (Wanderarbeitsstättengesetz § 2).

Der Magistrat der Stadt beschließt die Einrichtung einer solchen Arbeitstätte im „Roten Hamm“ in Niederrad. Am 1. November 1910 wird die Arbeitsstätte „Roter Hamm“ eröffnet, die vom Magistrat dem neu gegründeten „Verein für Arbeitstätten e.V.“ zur Verwaltung übergeben wird.

Eine in sehr unglücklichen Verhältnissen von ihrem Ehegatten getrennt lebende junge Frau hatte wegen Kindesmord Jahre hindurch in Haft zubringen müssen und verließ das Gefängnis in sehr geschwächtem Zustand. Nirgends konnte sie auf eine Unterkunft rechnen und war darauf angewiesen wieder wie vor ihrer Verheiratung in Dienst zu treten. In den ersten Wochen war sie aber dazu ihrer Schwäche wegen durchaus unfähig. Was wäre also wohl aus dieser armen über ihre Verbrechensthat noch ganz zerknirschte Frau geworden, wenn unser Verein nicht sich ihrer angenommen und sie vor allen Gefahren und Zwangslagen  der folgenden Tage bewahrt hätte? Nachdem wir Unterkunft und Kleidung, soweit unumgänglich nöthig, gewährt hatten, trat die inzwischen etwas gekräftigt Frau in eine Dienststelle, in welcher sie sich noch befindet, und darf somit den durch unser Eingreifen mit Gottes Hilfe Geretteten zugezählt werden.

Ohne Erfolg bemühte sich der Verein um die Abstellung des 

  • schweren Mißstands beim hiesigen Strafkammerverfahren – daß nämlich alle in einer Gerichtssitzung abzuurtheilenden Beschuldigten (auch die ganz jugendlichen) sämmtlichen Verhandlungen beizuwohnen genötigt sind – sowie auch beim Schöffengericht, wo die Beschuldigten beiderlei Geschlechts im Vorzimmer zusammengedrängt Stunden lang zubringen müssen. Erst im neu zu errichtenden Justizpalast wird in dieser Beziehung Wandel geschaffen.


Mehrfach fand zwischen Provincialregierungen und Gefängnißvereinen Meinungsaustausch darüber  statt, ob die Verabfolgung des Arbeitsverdienstes der entlassenen Bestraften zweckmäßiger durch die Polizeibehörden oder durch die Gefängnißvereine geschehe und in welcher Art am Besten. Wir äußerten uns dahin, daß nach unserer Ansicht kleinere Beträge (etwa bis Mk 10,-) den Entlassenen selbst mit auf den Weg gegeben werden könnten, weil sie doch fast immer des Geldes alsbald bedürfen, daß dagegen größere Beträge am zweckdienlichsten durch Gefängnißvereine – in der Regel in Raten – zur Auszahlung kommen würden; zugleich erbot sich unser Verein auch für die Zukunft zur entsprechenden Übermittlung an die in Rede stehenden Entlassenen, wie er bisher schon mehrfach solche übernommen habe.

Unsere jugendlichen in Rettungsanstalten aufgenommenen Pfleglinge rechtfertigen mehr oder weniger die auf ihre Besserung gerichteten Hoffnungen.

Bezüglich der Unterstützung von darbenden Familienangehörigen Verhafteter haben wir stets möglichst die bei der öffentlichen Armenpflege beobachteten Grundsätze maßgebend sein lassen und werden auch künftighin die nach der geltenden Gesetzgebung gebotenen oder seitens des Armenamts für das Gemeinwohl am ersprießlichsten erachteten Normen unsererseits thunlichst befolgen. Innerhalb dieser Begrenzung ist uns ein weites Feld helfender Liebesthätigkeit eröffnet, indem wir die drückenden Sorgen um den Miethzins, das Schulgeld, die Steuern, den Rückerwerb verpfändeter Kleidung und Bettung und Anderes mehr zu mildern bestrebt sind.

Mit den auswärtigen auf dem gleichen Gebiet arbeitenden Vereinen sind wir durch den Austausch der Jahresberichte wie auch sonst in engen Beziehungen geblieben und verdanken ihnen manche Anregung und Belehrung.

In der Generalversammlung, in der dieser Jahresbericht vorgetragen wird. Spricht  der Strafanstaltsdirector Krohne aus Cassel über das Thema „Die Zunahme der Verbrechen und der Strafvollzug“.

 

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