Jahresbericht Nr. 13 von 1882:

 

Die leider nicht selten gehörte Aeußerung, die Gefängnisvereine suchten schlechtem Volk fortzuhelfen, ja unterstützten dasselbe noch, erweist sich hiernach als eine durchaus irrige oder gänzliche Verkennung der dabei obwaltenden Gesichtspunkte. Dürfen wir nach sorgfältiger Erwägung aller Umstände annehmen, daß Hülfe angemessen sei und Erfolg verspreche, so gewähren wir sie ebensowohl im Interesse des vor  neuen schlimmen Schritten zu bewahrenden Bestraften als des Gemeinwesens, welchem dann erspart bleibt ein neues Verbrechen verübt, eine neue Strafe vollstreckt zu sehen.

Wie in den früheren Jahren hatten wir jugendliche Pfleglinge in Erziehungs= oder Rettungsanstalten zu Reutlingen (Gustav-Wernersche Anstalten), Marienstatt, Leonberg, Boppard (Anstalt Bethesda), Schwäbisch=Gemünd, Oberzell und im Magdalenum dahier und wir haben Grund mit den erzielten Erfolgen wohlzufrieden zu sein.

In Anerkennung aller dieser seit Jahren entwickelten Thätigkeit hat der Herr Justizminister vor Kurzem sich bewogen gefunden der Vereinskasse vom Jahr 1882 an einen jährlichen Zuschuss zu überweisen. Unseren ergebensten Dank für diese willkommene Zuwendung und für die dadurch bezeugte Würdigung der Vereinsbestrebungen statten wir hier nochmals Namens unseres gesammten Vereins den hohen Staatsbehörden ab.

Auch die Wiederbeschäftigung entlassener Handarbeiter oder solcher Personen, welche zu aller Arbeit willig und brauchbar sind, stößt vielfach auf die größten Hemmnisse und es muß als eine seltene und rühmenswerte Erscheinung bezeichnet werden, wenn Arbeitgeber solche, deren Bestrafung ihm bekannt ist, bei sich beschäftigt... In Anbetracht dessen haben wir wiederholt hiesigen Geschäftshäusern, welche dergleichen Personen mit dem besten Erfolg bei Manchen derselben beschäftigt haben (und fernerhin – natürlich unter steter zweckentsprechender Aufsicht –beschäftigen werden) Arbeitsprämien ausgesetzt, indem unsere Kasse bis zu 2 Monaten einen Theil des Arbeitslohns zu zahlen übernahm, und wir werden gern bereit sein auch anderen Arbeitgebern gegenüber in geeigneten Fällen Aehnliches zu bewilligen.

 

 

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