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Perspektivwechsel: Prävention statt Strafe
Es ehrt unseren Jubilar, den Frankfurter Gefängnisverein von 1868, und zeichnet ihn als kraftvolle und weder rastende noch rostende Institution aus, wenn er sich heute, nach einer in 135 Jahren zurückgelegten beeindruckenden Wegstrecke schwieriger, verdienstvoller und erfolgreicher Gemeinwohlarbeit, zu der auch ich herzlich gratulieren möchte, nicht nur feiern und mit Lorbeeren schmücken lässt, sondern diesen denkwürdigen Geburtstag zum Anlass für eine neue Standortbestimmung genommen hat: "Perspektivwechsel" soll in Zukunft Devise für das eigene Engagement und zugleich Name des Vereins sein. Zum Ausdruck kommt damit dreierlei: zum einen der bleibende Anspruch an die Arbeit des Vereins, Menschen in gefährdeten Lebenslagen neue Perspektiven zu vermitteln, die sie befähigen, in der Gesellschaft Platz zu finden und ihr Leben selbstverantwortlich ohne Rechtsbruch zu meistern. "Pespektivwechsel" verweist aber auch darauf, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Problemlagen in den 135 Jahren grundlegend verändert haben, die vergangen sind, seit sich der Frankfurter Gefängnisverein mit zunächst 25 Mitgliedern gründete und sich insbesondere zur Aufgabe stellte, entlassene Strafgefangene zu betreuen und sie bei ihrer Suche nach Unterkunft und Arbeit zu unterstützen. Dies und vor allem auch die aus der straffälligen Arbeit gewonnenen Erfahrungen sowie die daraus gezogenen Konsequenzen haben schließlich zu einer Verlagerung der Arbeitsschwerpunkte geführt, die nun auch im Namen des Vereins manifest werden soll: seine Hilfe und Unterstützung soll vorrangig nicht mehr erst dann einsetzen, wenn die Kinder sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen sind, sondern bereits dort greifen, wo Kriminalität verhindert werden kann. Von der Resozialisierung nach Strafe zur Prävention statt Strafe soll also die Perspektive für die künftige Vereinsarbeit wechseln. Dies jedenfalls bedeutet uns der meiner Rede vorangestellte Titel.
Was aber ist damit gemeint? "Prävention statt Strafe", dies neu gewählte Motto muss sich gefallen lassen, nach seiner Aussagekraft und seinen Erfolgsaussichten hinterfragt zu werden, stellt es doch zwei Topoi in Alternative, die beide gerade in heutiger Zeit ihre Konjunktur auf der politischen Agenda haben, dort aber kumulativ zum Einsatz gebracht werden. So hat das Strafrecht in den letzten Jahren wahrlich keinen Rückzug genommen, sondern geradezu eine inflationäre Entwicklung erfahren. Immer neue Straftatbestände wurden kreiert, um Missständen oder missliebigem Verhalten zu begegnen, immer höhere Strafmaße eingeführt, um der Inakzeptanz bestimmter Delikte mehr Nachdruck zu verleihen, und immer mehr stimmen in den Ruf nach härterer Bestrafung von Tätern ein, nachdem dieser als Ventil für Ängste in der Bevölkerung zum Erfolgsschlager für Wahlsiege geworden ist.
Das Wissen darum, dass der schnelle Griff in das Arsenal der Strafsanktionen mehr der Demonstration von politischer Handlungsstärke und der vordergründigen Besänftigung beunruhigter Bürger als der Lösung gesellschaftlicher Probleme dient, ist zwar nicht verloren gegangen und findet seine Bestätigung in nicht abnehmenden Kriminalitätsraten, hat aber den Vormarsch des Strafrechts nicht aufhalten können. Im Gegenteil, Misserfolge dieser kriminalpolitischen Strategie dienen oftmals als Legitimation, die Schraube des Strafens immer noch weiter anzuziehen mit der Begründung, es habe sich erwiesen, dass die eingesetzten Mittel noch nicht ausreichen. Und auch die Erkenntnis, dass die Vollstreckung gerade harter Strafen keine Garantie gegen die Rückfälligkeit der so bestraften Täter bieten kann, weil das Bemühen um ihre Resozialisierung umso schwieriger und erfolgloser ist, je mehr sie den Bezug zum Leben jenseits der Mauern verlieren und je fester sie in die vielschichtigen Hierarchien der Gefängniswelten eintauchen, scheint eher denjenigen Aufwind zu geben, die das dauerhafte Wegsperren propagieren und Resozialisierung für ein gut gemeintes, aber untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität halten.
Verloren geht bei solch plakativem Schlagabtausch der Blick auf die Vielschichtigkeit der Ursachen von Kriminalität und die Funktion staatlicher Strafsanktionen. Hüten wir uns hier vor Vereinfachungen: weder darf das Strafen zum Selbstzweck verkommen noch sollte es als vermeintlich überholtes Instrument leichtfertig über Bord geworfen werden. Vielmehr tut Not, die Freiheit sichernde Funktion des Strafrechts wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken, aus der es Legitimation, aber auch Begrenzung erfährt.
Ist es nach unserer Verfassung Aufgabe des Staates, Freiheitsräume seiner Bürger zu schützen, muss er für den Umgang der Menschen miteinander Spielregeln aufstellen. Will er bei deren Verletzung das Strafrecht mit seinen Sanktionen einsetzen, hat er zu berücksichtigen, dass dies zugleich einen schweren Eingriff in Freiheitsrechte mit sich bringt. Steht Freiheit aber gegen Freiheit, muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen, ob der Freiheitsentzug in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was an Freiheit geschützt werden soll, um nicht mit dem Strafen mehr Unfreiheit als Freiheit zu bewirken, womit der Schutzauftrag nicht nur verfehlt, sondern in sein Gegenteil verkehrt würde. Deshalb hat der Staat Sorge dafür zu tragen, dass das Mittel des Strafens nur dort zum Einsatz kommt, wo es zur Durchsetzung der Freiheit sichernden Regel unumgänglich ist und sich aus ihr rechtfertigt. Strafandrohung und Sanktionen müssen also zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Eine Messlatte, die leider des Öfteren im Eifer des Wunsches nach Behebung gesellschaftlicher Missstände aus den Augen verloren wird.
Auch wenn unsere Verfassung den Einsatz des Strafens also zur ultima ratio erklärt, bleibt aber der legitime Anspruch des Staates und seiner Bürger, diese, durch Überantwortung von Gewalt in die Hand des Staates zivilisierte Sanktion bei massiven Verstößen gegen notwendige Regeln des menschlichen Zusammenlebens einzusetzen und damit auch der gesellschaftlichen Missbilligung solcher Verstöße Ausdruck zu verleihen. Gefragt werden muss allerdings stets, ob es nicht weniger einschneidende und vielleicht sogar Erfolg versprechendere Mittel gibt, die an Stelle des Strafrechts gesellschaftliche Übel beheben oder gar deren Entstehen verhindern können.
Dieser Impetus ist es, der sich hinter dem Motto "Prävention statt Strafe" verbirgt. Dabei wird die Antwort auf die Frage, was an die Stelle des Strafens gesetzt werden soll, zugleich mitgeliefert: Prävention wird als Instrument genannt, das zumindest zuvörderst zum Einsatz gebracht werden soll, um Missständen Einhalt zu gebieten und Kriminalität einzudämmen.
Aber auch hier ist zu fragen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, der heute in aller Munde ist und gerne als Erfolgswaffe gegen drohende Gefahren in einer Welt der Unsicherheiten verkauft wird.
Zunächst einmal eine alte Weisheit, die auch in unserer Zeit allseits Akzeptanz erfährt: Vorbeugen ist besser als heilen. Es geht also um die Ursachenerkundung und - dem folgend - die Ursachenbekämpfung von Übeln, deren Eintritt damit verhindert werden soll. Dieser Ansatz in der Kriminalitätsbekämpfung ist durchaus kein neuer. Er begründet z.B. die Arbeit der Polizei, die zur Abwehr konkret drohender Gefahren berechtigt ist einzuschreiten. Prävention bezieht sich aber nicht nur auf Gefahren, deren Eintritt unmittelbar und greifbar bevorsteht. Vielmehr trägt die Hoffnung, vorbeugend Schlimmes verhindern zu können, den Präventionsgedanken auch weit in das Vorfeld von befürchteten Risiken und Gefahrenpotentialen. Hier aber, im Reich der Möglichkeiten, muss Prävention mit Anhaltspunkten statt mit konkret gesetzten Fakten, mit Mutmaßungen über Ursachenverknüpfungen und deren potentielle Entwicklung zu realen Gefahren statt mit erkennbaren Kausalverläufen arbeiten. Ein wahrlich schwieriges Geschäft, in dem man oft im Dunkeln tappt und leicht auch falsche Prognosen stellt.
Dieses, weniger auf Tatsachen denn auf Erfahrungswerten, Anhaltspunkten und Schlussfolgerungen fußende Arbeitsfeld macht Prävention im Vorstadium bedrohlicher, aber noch nicht drohender Gefahren beziehungsweise Gefährdungen allein noch nicht zu einem fragwürdigen Unterfangen. Die Weichen, ob sie Nützliches oder Schädliches bewirkt, werden vielmehr mit der Entscheidung gestellt, welche Art von Mitteln zum Einsatz kommen sollen, um der Kriminalität vorzubeugen, denn von ihnen hängt ab, ob mit Prävention die Chance einer Veränderung zum Guten eröffnet wird oder sie sich lediglich als Deckmäntelchen für ein immer weiteres Vorverlagern repressiver Mittel erweist, um damit nicht erst den Dieb zu fangen, sondern schon der vermuteten Gefahr der noch nicht begangenen Tat zu begegnen. Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass gerade Letzteres derzeit seine kriminalpolitische Konjunktur findet und mit dem Stichwort Prävention verbunden wird. Im Namen der Vorbeugung werden immer mehr abstrakte Gefahren in Straftatbestände gefasst und mit Strafe bewährt, immer mehr kommen Instrumentarien zum Einsatz, die umfassend Menschen beobachten, belauschen und überwachen sollen, um so aufzuspüren, wo sich Delikte vorbereiten und wer sie zu begehen beabsichtigt.
Wohin solche Art von Prävention letztlich führen kann, hat vor kurzem - sicherlich überzeichnet, aber durchaus vor realem Hintergrund - ein sehenswerter Film gezeigt, der den Titel "Minority Report" trägt. "Precrime" heißt in ihm die staatliche Institution, die mit allen Mitteln Sorge dafür trägt, dass vorausschauend erkannte, aber noch nicht begangene Taten geahndet und die mutmaßlichen Täter auf Dauer unschädlich gemacht werden. Auf diese Weise geraten die Freiheitsräume aller in Gefahr, dem Wunsche nach Sicherheit geopfert zu werden. Zugleich aber kann sich Sicherheit nicht einstellen, weil sich Möglichkeiten nun einmal einer vollständigen Erfassung und stets richtigen Vorausschau entziehen. Und dies geschieht um den Preis, dass jeder als potentielle Gefahrenquelle gilt und beargwöhnt werden kann.
Nun will ich weder ein Schreckensbild an die Wand malen noch verleugnen, dass es Gefahren gibt, die es auch mit Einsatz repressiver Mittel zu verhindern gilt. Aber gerade auf dem Felde der Vorbeugung muss der Einsatz derartiger Mittel einer besonders sorgfältigen Überprüfung unterzogen werden, ob er sich noch im Einklang befindet mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, Menschen nicht zum Objekt staatlichen Sicherheitsstrebens zu machen, und ihre Freiheitsräume vor unverhältnismäßigen Eingriffen zu schützen. Denn wo nicht eine konkret begangene Tat, sondern nur Handlungen und Umstände, die auf die Gefahr ihrer Begehung schließen lassen, zum Anknüpfungspunkt für Strafen gemacht werden soll, wo als Täter schon der angesehen wird, aus dessen Verhalten auf eine beabsichtigte Tat geschlossen wird, wo viele unter Beobachtung gestellt werden sollen, um einen habhaft zu machen, bedarf es schon einer überzeugenden Begründung, weshalb dennoch nicht übermäßig Freiheit der Sicherheit geopfert wird.
Neben den rechtsstaatlichen Gefährdungen, die diese Art der Prävention mit sich bringt, verengt sich mit ihr auch der Blick. Fixiert auf den möglichen Eintritt einer Gefahr, um diese kurz davor zu verhindern, werden die Gefahrenherde ausgeblendet, aus denen sich Kriminalitätsrisiken entwickeln und schließlich in individuelles Handeln, in Straftaten umschlagen können. Hier aber hat Prävention sein wahres Betätigungsfeld.
Den Ursachen nachzuspüren, Vorkehrungen zu treffen, dass Gelegenheit nicht Diebe macht, auf Milieus einzuwirken, damit sie nicht negativ prägen, individuelle Hilfen anzubieten, neue Perspektiven zu eröffnen, sozialen Schieflagen entgegenzuwirken, dies alles gehört zum Arsenal einer Prävention, die den gesellschaftlichen Zusammenhang nicht ausblendet, in dem der Einzelne steht und sich zum Täter entwickeln kann, und die radikal, weil an der Wurzel ansetzend, wirkt und so positiv auf Entwicklungsverläufe Einfluss nehmen kann. Auch dabei ist der Erfolg nicht eingebaut, weil individuelles Verhalten im Guten wie im Schlechten nicht als Reaktion auf eine bestimmte Ursache, Konstellation oder Veranlagung zurückgeführt werden kann. Aber Prävention in diesem Sinne eröffnet Chancen zur Veränderung, und das ist mehr, als jede zusätzliche Norm im Strafgesetzbuch erreichen kann. Deshalb ist die von Franz von Liszt vor gut 100 Jahren zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, die beste Kriminalpolitik sei eine gute Sozialpolitik, auch heute nicht überholt und Ausdruck vergangener Sozialromantik, wie manche meinen, die sich mit dem Strafen begnügen, um ihre Welt wieder in Ordnung zu rücken. Sie weist vielmehr gerade um der Sicherheit und Freiheit willen nach wie vor den richtigen und notwendigen Weg in der Kriminalpolitik, nicht nur und allein auf das Strafrecht zu setzen, um gesellschaftlich schädlichem Verhalten Einhalt zu gebieten, sondern sich daran zu machen, gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten, dass sie selbst nicht Kriminalität befördern, und Menschen dort abzuholen, wo sie für Straftaten anfällig sind. Denn ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er den Menschen mit seinem Sicherheits- wie Freiheitsbedürfnis und seiner Würde zum Maßstab seines Handelns nimmt, dass er der ihm übertragenen Gewalt selbst rechtsstaatlich gebotene Grenzen setzt, und dass er auf Veränderungen hinwirkt, die allen eine Chance gibt, in der Gesellschaft einen Platz zu finden und ihr Leben ohne Rechtsbruch zu meistern.
Mit seiner neuen Namensgebung hat sich der Frankfurter Gefängnisverein nun ausdrücklich einer solchen Präventionsarbeit verschrieben. Ich beglückwünsche ihn zu seinem Mut, eine solch wichtige, aber auch schwere und oftmals bedrückende Aufgabe auf sich zu nehmen, die sich zudem gegen den derzeitigen Zeitgeist stemmt, der das Strafen zum Allheilmittel erhoben hat. Ich bin mir sicher, dass der Verein ebenso wie vor 135 Jahren, als er antrat, für den Gedanken der Resozialisierung zu werben und sich der Menschen anzunehmen, die auch damals allein nicht in der Lage waren, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, auf die Tatkraft und das große Engagement all derjenigen setzen kann, die ihn mit ihrer haupt- und ehrenamtlichen Arbeit tragen. Und gewiss hilft ihm, dass er, anders als zu seiner Gründerzeit, gerade hier in Hessen in einen beachtlichen Kreis von Initiativen aus der Bürgerschaft eingebettet ist, die ebenso wie er vor Ort tagtäglich praktische Präventionsarbeit leisten und den Beweis angetreten sind, dass sich der Einsatz lohnt, wenn es darum geht, das Miteinander in den Schulen friedfertiger zu gestalten, Ängsten die Grundlage zu entziehen, sichere Orte zu schaffen oder Jugendlichen Raum zu geben, sich zu finden.
Wichtig aber wäre es, wenn diese Art von Perspektivwechsel zur vorbeugenden Hilfestellung und zum Abbau von Kriminalitätsauslösern auch in der Politik mehr Platz greifen würde. Es ist sicherlich einfacher und plakativer, zur kurzfristigen Beruhigung verunsicherter Bürger nach härteren Strafen zu rufen und sich für solch vermeintlich durchgreifendes Handeln deren Applaus abzuholen, als sich für eine langfristig wirkende Präventionsarbeit zu engagieren, mit deren Erfolg man sich nicht schmücken kann, ist dieser doch in Zahlen schwer messbar. Wie viel Delikte begangen worden sind und wie viele Täter hinter Gittern sitzen, kann man zählen, nicht dagegen, wie viel Straftaten durch Prävention verhindert werden konnten. Und so tut man lieber die Präventionsarbeit allzu leicht als vergebliche Liebesmühe ab und streicht ihr die eh schon dürftigen notwendigen Mittel, wie jüngst auch wieder in Hessen geschehen. Aber diese Rechnung geht nicht auf: sie übersieht, dass wir so statt in Menschen immer mehr in Haftplätze investieren müssen, was uns teuer zu stehen kommt, nicht nur wegen der dort anfallenden Kosten, sondern insbesondere wegen der nach wie vor ungelösten Probleme, die mit den Tätern nicht weggesperrt werden können, sondern weiterhin für kriminellen Nachschub sorgen und sich obendrein noch verschärfen, wenn eine Resozialisierung der Bestraften in und nach ihrer Haft nicht gelingt. Diese Self-fullfilling-profecy von Kriminalpolitik kann nur mit einer Präventionsarbeit durchbrochen werden, die einen langen Atem hat und sich Integration statt Ausgrenzung auf die Fahne schreibt. Dazu gehört Mut, die Ehrlichkeit, bei der Kriminalitätsbekämpfung keine Wunder zu versprechen, und ein Vertrauen in die Veränderbarkeit individueller und gesellschaftlicher Perspektiven. Und so wünsche ich mir und dem Verein zum Abschluss, dass nicht nur die Mitglieder und Mitarbeiter unseres Jubilars einen solchen Mut aufbringen, sondern in Zukunft auch wieder die Politik.
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