Zur aktuellen Arbeit des Vereins

 

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle kurz skizzieren, was meine Kollegin Christina Baumann, mein Kollege Winfried Meißner und ich eigentlich tun, welche Angebote wir unseren Klientinnen und Klienten offerieren können und wo wir unsere Schwerpunkte in der praktischen Arbeit setzen.

Lassen Sie mich aber ein paar allgemein gültige Besonderheiten vorausschicken und einen kleinen Abstecher in die jüngere Vergangenheit tätigen.

In der heutigen MitarbeiterInnenkonstellation arbeiten wir, von einer gut 2 ½  jährigen Unterbrechung abgesehen, seit 1990 kollegial im Team gleichberechtigt zusammen. Mein Kollege begann als klassische ABM Kraft 1986 seine Tätigkeit im Bäckerweg in einem kleinen Appartement, betreute ausnahmslos haftentlassene Männer und stellte sein Wissen innerhalb der schon bestehenden Beratungsstelle den Hilfesuchenden zur Verfügung. Darüber hinaus war er intensiv damit beschäftigt, die einzelnen Wohnungen in einen zeitgemäßen  Zustand versetzen zu lassen.

1989, mittlerweile fest eingestellt, bekam er Unterstützung von Christina Baumann und im Herbst 1990 wurde das Team mit meiner Wenigkeit vervollständigt. Dies wurde möglich, weil in dieser Zeit die Stadt Frankfurt das Hilfesystem für junge wohnungslose Erwachsene initiierte und Träger suchte, die für dieses Projekt Wohnplätze zur Verfügung stellte. Der Frankfurter Gefängnisverein war einer von Ihnen. Darüber hinaus wurde die Beratungsstelle finanziell gefördert.

Ohne Übertreibung glaube ich sagen zu können, dass in Zusammenarbeit mit dem Vorstand einiges erreicht wurde und der Gefängnisverein zu einem verlässlichen Partner gegenüber seinen Geldgebern und Vertragspartnern geworden ist. Besonders hervorheben möchte ich die überwiegend konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten und wirtschaftlichen Sozialhilfeabteilungen  der Sozialämter in der Schwalbacher Straße und Mainzer Landstraße, im Fachjargon 51.D3.Team 2, Team 3 und Team 4  genannt, sowie dem Fachreferat Grundsatz 51.F1. , die es uns erst ermöglicht, im Sinne der KlientInnen und Klienten in den einzelnen Arbeitsbereichen tätig zu sein.

 

1.         Betreutes Wohnen für junge wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren

In diesem Projekt haben wir 9 Plätze zur Verfügung, die nach Möglichkeit zur Hälfte mit Frauen belegt sein sollten. Die jungen Menschen können entweder in vereinseigenen Wohnungen, aber auch im  eigenen Wohnraum die Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Dabei gibt es drei unterschiedliche Varianten: die Voll-,  Halb- oder Nachbetreuung, die es ermöglicht, am Bedarf der Klienten orientiert, die Intensität der Beratungstätigkeit anzupassen.

Die Notwendigkeit der Betreuung wird seitens des Sozialamtes festgestellt und mündet in einem Vertragswerk, im Fachjargon auch Hilfeplan genannt, der von den Vertragspartnern (Sozialamt, Betroffene - Betroffener, Maßnahmeträger) entwickelt und nieder geschrieben wird. Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen überprüft, fortgeschrieben und ggfl. verändert.

Als vorrangiges Ziel der Maßnahme kann die Verselbstständigung der KlientInnen angesehen werden. In den meisten Fällen müssen dafür die Voraussetzungen erst einmal geschaffen werden, da die Negativerfahrungen auf den unterschiedlichsten Ebenen (schulischer, beruflicher, familiärer, körperlicher und seelischer Art) überwiegen.

Demzufolge hat ein Großteil der von uns Betreuten, als Ausdruck der bisher gemachten Erfahrungen, Drogen oder Alkoholprobleme, Esssuchtprobleme und oder psychische Auffälligkeiten. Dies führt in vielen Fällen zu schulischen, beruflichen und sozialen Misserfolgen, was wiederum die Versagensängste schürt, die Belastungsfähigkeiten auf ein Minimum reduzierte und Abbrüche auf den unterschiedlichsten Ebenen nach sich zieht.

Diesen Kreislauf zu durchbrechen, damit die jungen Erwachsenen wieder an sich glauben, Selbstvertrauen gewinnen und sich an das Erinnern, was Ihnen auch schon gelungen ist  in Ihrem Leben, stellt den zentralen Aspekt unserer Arbeit da.

Dazu gehört dann dem Alltag wieder eine Struktur zu geben, die Haushaltsführung  und den Umgang mit Geld zu erlernen, schulische und berufliche Möglichkeiten zu erkennen und zu ergreifen, kurzum eine eigenständige und selbstverantwortliche Lebensführung zu erproben.

Bei diesem Vorhaben werden wir die  jungen Erwachsenen mit unserer ganzen Kraft und unserem Wissen unterstützen, wohlwissend, dass ein, zwei oder mehr Anläufe dabei keine Seltenheit sind.

 

2.        Betreutes Wohnen für haftentlassene Frauen und Männer ab 26 Jahren

Der Verein stellt vier bis fünf Wohnplätze für den beschriebenen Personenkreis zur Verfügung. Die Bewohnerinnen erhalten einen auf sechs Monate befristeten Miet- und Betreuungsvertrag, der bei Bedarf verlängert werden kann. Die Aufenthaltsdauer sollte 1 Jahr nach Möglichkeit nicht überschreiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in der Stabilisierung der Klienten und der Rückführung – Integration – in das gesellschaftliche Leben.

Dabei stehen der Erhalt einer eigenen Wohnung, die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Eigenverantwortlichkeit, sowie das Aufarbeiten von tradierten Verhaltensmustern im Mittelpunkt der Arbeit.

Weitere Schwerpunkte der Betreuungsarbeit sehen wir in der Sichtung der finanziellen Situation, der sich daran in aller Regel anschließenden Schuldenregulierung, sowie dem Eröffnen des Zugangs zu Arbeit und oder Bildung.

Die Finanzierung erfolgt auf Grund einer Leistungsvereinbarung gemäß 93 BSHG.

Das Klientel muss bei der Arbeitsplatz-, Schul-, oder Ausbildungsplatzsuche intensiv unterstützt werden. Zur Aufarbeitung der tradierten Verhaltensmuster ist die Hinführung und Vermittlung in Therapie und zu fachspezifischen Beratungsstellen oftmals nötig. Die Frauen und Männer sind oft sehr verängstigt und  nur bedingt in der Lage Eigenverantwortung zu übernehmen. Gespräche und Gänge zu Behörden und Ämtern, sowie zu fachspezifischen Beratungsstellen müssen intensiv vor- und nachbereitet werden. Immer öfter müssen wir die Klienten hier begleiten, um die Hemmschwellen und Berührungsängste Stück für Stück in ganz kleinen Schritten abzubauen.

Bei der überwiegenden Zahle der von uns Betreuten führte die Beratungs- und Betreuungstätigkeit dazu, dass eine soziale Integration nach der Inhaftierung ermöglicht wurde und eine deutliche Lebenssituationsverbesserung erreicht werden konnte. 

 

3.         Beratungsstelle für haftentlassene, inhaftierte, gefährdete Frauen und Männer und deren Angehörige

Die Arbeit in der „Beratungsstelle für haftentlassene, inhaftierte, gefährdete Frauen und Männer und deren Angehörige“ umfasst die Sozialberatung und –Betreuung in einer für viele Menschen schwierigen Situation. Die Hilfesuchenden mit Ihrem Anliegen ernst zu nehmen und nach besten Möglichkeiten zu beraten und zu unterstützen, stellt hierbei unseren Ansatzpunkt dar.

Ziel der Beratungsarbeit ist die Stärkung der Persönlichkeit der Ratsuchenden. Dazu zählt dann in entscheidendem Maße, die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung oder die Verhinderung von Inhaftierung, sowie die angemessene Unterstützung der Angehörigen von Inhaftierten.

Je nach Situation kann es notwendig sein, die Ratsuchenden darin zu stärken, die Hilfen zur existenziellen Sicherung des Lebensunterhalts (Sozialhilfe, Wohngeld, ALG, Alhi, einmalige Beihilfen u.a.) einzufordern und zu beantragen.

Die Qualifikation der Fachkräfte, das Setting der Beratungssituation, die Kontinuität des/der BeraterIn  sorgt dafür, dass die Klienten in der überwiegenden Zahl die Beratungsstelle solange in Anspruch nehmen, bis ihr Anliegen abschließend und zufrieden stellend bearbeitet worden ist.

Der zu beratende Personenkreis fühlt sich ernst genommen, was daraus ersichtlich wird, dass im Laufe der Beratung die Vielschichtigkeit der Probleme angesprochen und erörtert wird und die Ratsuchenden die Beratungsstelle öfters aufsuchen.

Der Personalanteil für die Beratungsstelle liegt bei 0,5 Stellen und wird zum Großteil über einen Zuwendungsvertrag finanziert.

 

4.        Hafturlauberwohnung / Sozialurlauberwohnung

Seit 1999 stellen wir im Bäckerweg ein Appartement für Urlaubsberechtigte Inhaftierte zur Verfügung.

Die Sozialurlauberwohnung bietet den inhaftierten Frauen und Männern und deren Angehörigen die Möglichkeit, soziale Bindungen zu erhalten bzw. wieder aufzubauen, Familienbeziehungen zu stärken und dient somit in entscheidendem Maße der Entlassungsvorbereitung und der Resozialisierung. Die unbürokratische und unkomplizierte Anmietung der Wohnung ( dem Anruf zur Reservierung, erfolgt das Bestätigungsanschreiben und zum festgelegten Termin gegen Vorlage des Urlaubsscheines die Schlüsselübergabe) wird sowohl von den HafturlauberInnen, als auch von den Sozialdiensten der JVAen sehr geschätzt.

Das weiter oben beschriebene Angebot der Beratungsstelle wird von den Urlaubern, auch aufgrund des kurzen Weges (liegt direkt neben dem Büro) gerne angenommen.

In den vergangenen Jahren konnten auf Grund der begrenzten Platzzahl leider nur vier von dreizehn anfragenden Personen,   im Anschluss an Ihre Entlassung, eine Übergangswohnung im Bäckerweg erhalten was darauf schließen lässt, das die Erfahrungen mit uns  nicht die Schlechtesten gewesen sein können.

Den Beschluss des Vorstandes, die Hafturlauberwohnung trotz der schon angesprochenen finanziellen Unsicherheiten, weiter zu betreiben, begrüßen wir ausdrücklich, zumal der Rechtsanspruch auf Hafturlaub, wenn keine sicherheitsrelevanten Gründe dagegen sprechen,  für viele nur dann Realität werden kann, wenn es auch eine Urlaubsadresse gibt. Dies wollen wir auch in Zukunft ermöglichen!

 

Für die eben kurz skizzierten Arbeitsbereiche gehen wir von der Grundannahme aus, dass

„die Fähigkeit zur Veränderung Ihrer Situation in den Menschen selbst liegt“.

Wir versuchen demzufolge an den positiven Erfahrungen der KlientInnen , die zugegebenermaßen oftmals verschüttet sind, anzusetzen, diese zu wecken, zu fördern und zu unterstützen. Wir wollen weg von dem Ansatz der Negativbiographie, um die positiven und gesellschaftlich anerkannten Ressourcen, die jeder Mensch mit bringt, zu reaktivieren, um den Klientinnen und Klienten ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben, jenseits von Straftat und Ausgrenzung, zu ermöglichen. Dabei können wir auf Grund unserer personellen Besetzung frauenspezifischen Anliegen im Beratungs- und Betreuungsangebot ebenso Rechnung tragen, wie den männerspezifischen Anliegen und Bedürfnislagen.

Wir erwarten von unseren KlientInnen  aber auch eine aktive Teilnahme und die Bereitschaft der Zusammenarbeit. Nur dann ist es uns möglich, adäquate und fruchtbare Hilfestellungen zu leisten.

Gestatten Sie mir hier trotzdem einen kleinen Abstecher in die derzeit in unserer Republik vorherrschende Stimmungslage des Forderns und Förderns aus Sicht eines in der sozialen Arbeit tätigen:

Wer diejenigen fordert, die schon seit Jahren mit Forderungen überfordert waren, kann erst dann mit seinen Forderungen Erfolg haben, wenn die Förderungsangebote den Anforderungen an die Lebenslage der zu Fördernden gerecht werden!!!

Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, an den jeweiligen Lebenslagen der betroffenen anzusetzen und von dort aus den Blick mit Ihnen gemeinsam in die Zukunft zu richten.

Nur am Rande sei jetzt noch erwähnt, dass wir seit diesem Jahr auch Entlassungs bzw. Urlaubsvorbereitungskurse in der JVA IV Gustav Radbruch Haus durchführen. Darüber hinaus wird gegenwärtig eine Wohnung in Frankfurt Rödelheim für einen in Haft befindlichen Klienten bis zu seiner Entlassung gesichert und zwischengenutzt.

Eine Vernetzung mit anderen Anbietern und Vereinen findet über Fachgremien und Arbeitskreise im Raum Frankfurt und Umgebung statt, als da sind:

AK Straffälligenhilfe; AK Schuldnerberatung Rhein Main; AK Betreutes Wohnen für junge Erwachsene; AG Soziale Notlage beim Paritätischen (Christina Fachgruppensprecher); AK Frauen; Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe; und andere mehr. 

 

Durch die Mitarbeit in diesen Fachkreisen wird ein ständiger Austausch und eine kontinuierliche Kooperation bezüglich aktueller Entwicklungen gewährleistet. Darüber hinaus werden in der täglichen Arbeit mit unseren Klientinnen und Klienten Kontakte zu Arbeitsamt, Ausbildungs- bzw. Arbeitsbeschäftigungsgesellschaften und Suchtberatungsstellen gepflegt.

Gerne stehen wir Ihnen nach dem offiziellen Teil der heutigen Jubiläumsfeier zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

 

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