Anzeige der Gründung

 

Frankfurt, 23. Nov. 1868

An den Magistrat

Gehorsamste Anzeige und Bitte des Vorstandes und Vertrauensausschusses des Gefängnißvereins hierselbst

Betrifft: die Gründung des Gefängnißvereins

Im Zusammenhange mit anderen, den gleichen Zwecke anstrebenden Vereinen des Regierungsbezirkes Wiesbaden hat sich hier ein Verein zur Fürsorge für Gefangene und ihre Angehörigen gebildet, dessen Ziele vornehmlich die folgenden sind:

  1. Unterstützung der Gefängnißangestellten bei ihren Bemühungen um die Besserung der Gefangenen;

  2. Mitwirkung auf möglichst zweckmäßige Einrichtung der  Strafanstalten, auf Gründung eines Arbeits- (Detentions-) Hauses und angemessener Asyle;

  3. Überwachung und Leitung der entlassenen Strafgefangenen im engen Anschluß an die dahin zielende amtliche Thätigkeit der kirchlichen und staatlichen Behörden;

  4. Vermittlung eines Unterkommens und eines geregelten Erwerbs der entlassenen Sträflinge. und

  5. Darreichung von Geld und anderen Unterstützungen an die Sträflinge nach deren Entlassung oder an deren Angehörigen während ihrer Haft.

Nachdem sich nunmehr der Verein durch die Wahl des unterzeichneten Vorstandes und Verrtrauensausschusses förmlich constituiert hat, erlauben wir uns hiermit, dem Magistrat von der Bildung des Vereins gehorsamst Anzeige zu machen und um geneigte Zuwendung Seines Wohlwollens angelegentlichst zu bitten.

Zwar ist der Verein noch klein im Bezug auf die Zahl seiner Mitgliederer zählt erst deren gegen dreißig - allein wir zweifeln nicht, daß mit dem größeren Bekanntwerden seiner humanen Bestrebungen auch die Sympathie der Behörden und des Publikums ihm nicht fehlen und er ein gedeihliches Wachstum finden werde. Als Localverein wird der hiesige Gefängnißverein begreiflicherweise seine Fürsorge hauptsächlich den Angehörigen der hiesigen Stadtgemeinde zuzuwenden haben und insofern glauben wir vornehmlich auf die Protection und die thätige Förderung unserer Zwecke von seiten der höchsten städtischen Behörde rechnen zu dürfen.

Das frühere Polizeiamt hatte bereits in seinem Etat einen Betrag für „Unterbringung sittlich verwahrloster Personen“ eingestellt, welche denselben Zwecken gewidmet war, welche unser Verein verfolgt und wenn es auch gegenwärtig unthunlich sein mag, jenen Betrag zur regelmäßigen Ausgabe zu bewilligen, so zweifeln wir doch nicht, daß in einzelnen geeigneten Fällen, insbesondere alsdann, wenn die Stadt ohnehin in Anspruch genommen sein würde, der Magistrat unseren desfallsigen Anträgen wohlwollend entgegenkommmen werde.

Wir bitten hiernach gehorsamst:

„Der Magistrat wolle von dieser Anzeige geneigtest Kenntnis nehmen und uns in geeigneten Fällen Seine wohlwollende Unterstützung angedeihen lassen“.

 

Hochachtungsvoll verharrt

der des Magistrates gehorsamster

der d. z. Vorstand

der d. z. Vertrauensausausschuß des hiesigen Gefängnißvereins

Dr. Speyer, Polizeirath

d. z. Vorsitzender

 

Prediger Wolf

d. z. Schriftführer

 

Dr. jur. Ponfick

Stadtgerichtssekretär

d. z. Caszier

 

von Gerlach

Divisionsprediger

 

Jos. Michels

Kaplan

 

F. A. Mahling

F. Grohsmann

DWH Rahlf

Dr. S. Mayer